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SERVICE-HOTLINE 24h 0172-3576824

ACHTUNG - ÄNDERUNG DES STRASSENNAMENS:

 

Anschrift:             AUDIO TEAM - Jörg Kindt

                               Rudolf-Spitzley-Straße 12

                               13089 Berlin

 

Stadtauswärts  

Prenzlauer Promenade (B 109) Richtung Autobahn. Kurz vor dem Autobahnzubringer Prenzlauer Chaussee rechts in die Rothenbachstraße abbiegen, dann bis zur Romain-Rolland-Straße durchfahren, gegenüber dem "Kaufland" links in die Rudolf-Spitzley-Straße einbiegen, 100m rechte Seite.

 

Stadteinwärts  

vom Berliner Ring aus den Autobahnzubringer A114 Richtung Berlin-Zentrum/Pankow, nach der Abfahrt Pasewalker Straße bis zur ersten Ampelkreuzung links in die Rothenbachstraße abbiegen, dann bis zur Romain-Rolland-Straße durchfahren, gegenüber dem "Kaufland" links in die Rudolf-Spitzley-Straße einbiegen, 100m rechte Seite.

 

Office: Tel.: 030-44732740   

             Fax: 030-4457783

             Mail: buero@audio-team-berlin.de

 

Jörg Kindt 

Tel.: 030-44732740       

Mobil: 0172-3576824  

Mail: joergkindt@audio-team-berlin.de

Unsere Geschäftszeiten: Mo.-Fr. von 09:00 - 17:00 Uhr und/ oder nach vorheriger Absprache

 

 

IMPRESSUM gemäß §6 Teledienstgesetz

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 6 MDStV: Jörg Kindt
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
Umsatzsteuergesetz: DE 136842526
Steuernummer: 35/379/61229

Produktion, Verleih und Verkauf von: Audiotechnik, Akustikgeräte, AV-Technik, Architekturbeleuchtung, Baubücher,  Beschallungstechnik, Bühnenbau, Bühnenaufbauten, Bühnenbauplanung,  Bühnenbeleuchtung, Bühnenüberdachung, Bühnentechnik, Bühnenverleih, Bühnenvermietung, Diskothekenanlagen, Discoeffekte, Effektlicht, Eventtechnik, Eventbetreuung, Eventequipment, Eventplanung, Fliegende Bauten, Konferenztechnik, Kongresstechnik, Lautsprecheranlagen, Lichttechnik, Lichteffektanlagen,  Lichtdesign, Musikanlagen, Open Air Bühnen, PA Wings, Pegelmessung, Podeste, Prüfungspflichtige Bauten, Scheinwerfer, Second Hand Equipment, Tonanlagen, Tontechnik, Tribünen, Tower, Traversen, Veranstaltungstechnik, Veranstaltungsservice, Veranstaltungsplanung, Überdachungen.

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - AGB

 

Für Miete, Verkauf und Veranstaltungen, sowie Liefer- und Zahlungsbedingungen. Im folgenden AGB genannt.

 

01.  Allgemeines - Geltungsbereich  

01.1. Die AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren abweichende AGB des Mieters/Käufer erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich

ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Mieters/Käufers, den Mietvertrag vorbehaltlos abschließen.

01.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Mieter/Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem schriftlich niederzulegen. 

02.  Umfang der Leistung  

02.1. Für den Umfang der Leistungen sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend  und im Vertrag niederzulegen.

02.2. AUDIO TEAM leistet Gewähr dafür, dass die vermieteten Geräte/Systeme funktionstüchtig sind und verpflichtet sich, sie während der Mietdauer in funktionstüchtigen Zustand zu halten.

02.3. Der Mieter ist zur Abholung und Rücklieferung der gemieteten Geräte/Systeme verpflichtet. Die Abholung und Rücklieferung der gemieteten Geräte/Systeme können nur wochentags von 09.00 bis 17.00 Uhr am Lager von AUDIO TEAM erfolgen. Es sei denn, es wurde im Vertrag  schriftlich ein anderer Termin beiderseitig vereinbart.  

03.  Gewährleistung  

03.1. Bei der Abholung hat der Mieter die Geräte/Systeme sofort zu prüfen und eventuelle Mängel  zu rügen. Nach Vorführung und mit seiner Unterschrift auf den Abholschein (Lieferschein) erkennt der Mieter an, dass sich die Geräte/Systeme im einwandfreien Zustand befinden.

03.2. Wenn sich bei der Benutzung der Geräte/Systeme nachträglich Mängel herausstellen, welche die Funktionstüchtigkeit im erheblichen Umfang einschränken, verpflichtet sich AUDIO TEAM schnellstmöglich Ersatz zu schaffen. Das gilt jedoch nur für den Fall, dass die Mängel bereits bei der Übergabe vorhanden waren, der Mieter ihn jedoch nicht erkennen konnte.

03.3. Weitere Ansprüche, auch für Folgeschäden, sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Mängel von AUDIO TEAM vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

03.4. Für ein etwaiges nicht Funktionieren der Geräte/Systeme nach einer Kopplung mit nicht von AUDIO TEAM gestellten Geräten seitens des Mieters, haftet AUDIO TEAM unter keinen Umständen.

03.5. Bei Kauf von Geräten und Systemen, gewährt AUDIO TEAM die Werksgarantien der Hersteller.  

04.  Haftung  

04.1. Der Mieter haftet für alle Schäden sowie Verlust am Mietmaterial von AUDIO TEAM ab Lager. Auch für Schäden und Verlust durch Dritte, die der Mieter nicht verschuldet hat, wie z.B. Höhere Gewalt, Unwetter, Brand, Wasserschäden, Diebstahl und mutwillige Zerstörung, sowie daraus resultierender Folgeschäden. Der Mieter versichert, sich gegen solche Schäden und Verluste ausreichend zu versichern. Bei Bedarf des Mieters, kann auch AUDIO TEAM ein Versicherungsangebot erstellen lassen und bei Zuschlag abschließen. Die Kosten für diese Versicherung sind dann zuzüglich dem Mietpreis. Die Kaution wird für Schäden bzw. Verlust verrechnet.  

05.  Nichtdurchführung  

05.1. Kommt ein Vertrag aus dem Grund, den AUDIO TEAM nicht zu vertreten hat, nicht zur Durchführung, so ist der Mieter/Käufer selbst dann zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet, wenn er die Nichtdurchführung des Vertrages nicht verschuldet hat.

05.2. AUDIO TEAM muss sich auf die fällige Miete anrechnen lassen, was sie durch die Nichtdurchführung erspart oder anderweitig verdient hat. 

06.  Rückgabe

06.1. Bei verspäteter Rückgabe ist der Mieter verpflichtet, für jeden angefangenen Tag, um den der Rückgabetermin überschritten wird, eine Pauschale der Tagesmiete zu entrichten, gemäß der jeweils gültigen Preislisten von AUDIO TEAM. Geltendmachung eines weiteren Folgeschadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. 

07.  Lieferung

07.1. Die Anlieferung und Abholung der gemieteten Geräte/Systeme durch AUDIO TEAM sind im Vertrag gesondert zu vereinbaren und erfolgt nur nach schriftlicher Unterzeichnung des Vertrages als Auftrag und dessen Annahme durch AUDIO TEAM. 

08.  Veranstaltungen

08.1. Diese AGB gelten entsprechend auch, wenn AUDIO TEAM die technische Durchführung für eine Veranstaltung übernimmt. Für die Haftung ist jedoch folgende Modifizierung maßgeblich:

08.02. AUDIO TEAM haftet nur für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verschulden und der Höhe nach beschränkt auf die jeweils vereinbarte Tagesvergütung für jeden Ausfalltag im Rahmen der vereinbarten Mietdauer. Sollte eine Veranstaltung trotz eines grob fahrlässigen Verschuldens von AUDIO TEAM gleichwohl durchgeführt werden oder durchführbar sein, entfällt jegliche Haftung von AUDIO TEAM.

08.03. Bei der Durchführung von Veranstaltungen durch AUDIO TEAM  werden die vereinbarte Miete zuzüglich des Entgeldes für das durch AUDIO TEAM eingesetzte Personal sowie die Transportkosten fällig.

08.04. Wenn bei der Veranstaltungsdurchführung einschließlich Aufbau- und Abbau, von AUDIO TEAM Leistungen oder Lieferungen erbracht werden müssen, die in diesem Vertrag nicht als Leistungsumfang definiert sind, die aber z.B. wegen der Sicherheit oder aus rechtlichen Gründen notwendig sind, aber auf Grund von Nichtwissen bei Vertragsabschluss/Auftrag AUDIO TEAM unbekannt waren, gehen zu Lasten vom Mieter/Auftraggeber. Es sei denn der Mieter/Auftraggeber erbringt nach geltendem Recht diese Leistungen selber. Dadurch resultierende Folgeschäden, gehen nicht zu Lasten von AUDIO TEAM.

08.05. Wenn vom Mieter/Auftraggeber, Vertragsbestandteile nicht eingehalten werden, wie z.B. bestellte Hilfskräfte, Cateringversorgung, Hotelzimmer oder Einhaltung der Zahlungsbedingungen, gehen die Kosten zu Lasten des Mieters/Auftraggebers. Daraus resultierende Folgeschäden gehen nicht zu Lasten von AUDIO TEAM.

08.06. Der Mieter/Auftraggeber haftet bei Veranstaltungen auch für Schäden und Verlust am Mietmaterial und Personen von AUDIO TEAM, wie z.B. Höhere Gewalt, Unwetter, Brand, Wasserschäden, Diebstahl und mutwillige Zerstörung durch Dritte (wie z.B. Zuschauer, Besucher, andere Beteiligte usw.) oder auch bei Nichtbeachtung der gesetzlichen Bestimmungen für eine Veranstaltungsdurchführung oder auch bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vom Veranstalter (Mieter/Auftraggeber) entstehender, sowie daraus resultierender Folgeschäden.  

09.  Zahlungsbedingungen

09.1. Bei Mietgeschäften wird der Mietpreis + Kaution bei Abholung fällig, es sei denn, es wurde etwas anderes vertraglich vereinbart.

09.2. Bei Veranstaltungen werden Vorkasse zum definierten Zeitpunkt, sowie Restzahlung oder der Gesamtbetrag am Veranstaltungsort, nach Aufbauende in der vereinbarten Form, fällig. Es sei denn, es wird vertraglich etwas anderes geregelt.

09.3. Bei Kauf wird bei Abholung/Lieferung der Kaufpreis fällig. Es bleibt Eigentum von AUDIO TEAM bis zur vollständigen Bezahlung. Es sei denn, es wird vertraglich etwas anderes vereinbart. 

10.  Kaution

10.1. Die Kaution wird in Bar und mit Vorlage von Pass bzw. Personalausweis vom Abholer. bei Abholung hinterlegt.

10.2. Die Höhe der Kaution ist vom Mietumfang abhängig. 

11.  Zahlungsverzug

11.1. Der Mieter/Auftraggeber/Käufer kommt, ohne dass es einer weiteren Fristsetzung bedarf, spätestens dann in Zahlungsverzug, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erstellung einer Rechnung, Zahlungseingang zu verzeichnen ist. Bei Verzug werden Zinsen nach festgesetzten Zinsen des BGB über den EZB-Zinssatz fällig.

12.  Verbindlichkeit des Vertrages

12.1. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. 

13.  Gerichtsstand - Erfüllungsort

13.1. Gerichtstand für Streitigkeiten ist der Firmensitz Berlin, nach deutschem Recht.

 

Berlin, 19.09.2005    

11.1 (Zinssatz) geändert am 17.11.2006

2021