ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
- AGB
Für
Miete, Verkauf und Veranstaltungen, sowie Liefer- und
Zahlungsbedingungen.
Im folgenden AGB genannt.
01.
Allgemeines - Geltungsbereich
01.1. Die AGB gelten ausschließlich.
Entgegenstehende oder
von
unseren abweichende AGB des Mieters/Käufer erkennen
wir
nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich
ihrer
Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn
wir in
Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB
abweichende
Bedingungen des Mieters/Käufers, den
Mietvertrag
vorbehaltlos abschließen.
01.2.
Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem
Mieter/Käufer
zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden,
sind in diesem schriftlich niederzulegen.
02.
Umfang der Leistung
02.1.
Für den Umfang der Leistungen sind die beiderseitigen
schriftlichen
Erklärungen maßgebend und
im Vertrag
niederzulegen.
02.2.
AUDIO TEAM leistet Gewähr dafür, dass die vermieteten
Geräte/Systeme
funktionstüchtig sind und verpflichtet sich, sie
während
der Mietdauer in funktionstüchtigen Zustand zu halten.
02.3.
Der Mieter ist zur Abholung und Rücklieferung der
gemieteten
Geräte/Systeme verpflichtet. Die Abholung und
Rücklieferung
der gemieteten Geräte/Systeme können nur
wochentags
von 09.00 bis 17.00 Uhr am Lager von AUDIO
TEAM
erfolgen. Es sei denn, es wurde im Vertrag
schriftlich ein
anderer
Termin beiderseitig vereinbart.
03. Gewährleistung
03.1.
Bei der Abholung hat der Mieter die Geräte/Systeme
sofort
zu prüfen und eventuelle Mängel zu
rügen. Nach
Vorführung
und mit seiner Unterschrift auf den Abholschein
(Lieferschein)
erkennt der Mieter an, dass sich die
Geräte/Systeme
im einwandfreien Zustand befinden.
03.2.
Wenn sich bei der Benutzung der Geräte/Systeme
nachträglich
Mängel herausstellen, welche die
Funktionstüchtigkeit
im erheblichen Umfang einschränken,
verpflichtet
sich AUDIO TEAM schnellstmöglich Ersatz zu
schaffen.
Das gilt jedoch nur für den Fall, dass die Mängel
bereits
bei der Übergabe vorhanden waren, der Mieter ihn
jedoch
nicht erkennen konnte.
03.3.
Weitere Ansprüche, auch für Folgeschäden, sind
ausgeschlossen,
es sei denn, dass die Mängel von AUDIO TEAM
vorsätzlich
oder grob fahrlässig verursacht wurden.
03.4.
Für ein etwaiges nicht Funktionieren der Geräte/Systeme
nach
einer Kopplung mit nicht von AUDIO TEAM gestellten
Geräten
seitens des Mieters, haftet AUDIO TEAM unter keinen
Umständen.
03.5.
Bei Kauf von Geräten und Systemen, gewährt AUDIO
TEAM
die Werksgarantien der Hersteller.
04. Haftung
04.1.
Der Mieter haftet für alle Schäden sowie Verlust am
Mietmaterial
von AUDIO TEAM ab Lager. Auch für Schäden und
Verlust
durch Dritte, die der Mieter nicht verschuldet hat, wie
z.B. Höhere
Gewalt, Unwetter, Brand, Wasserschäden,
Diebstahl
und mutwillige Zerstörung, sowie daraus
resultierender
Folgeschäden. Der Mieter versichert, sich gegen
solche
Schäden und Verluste ausreichend zu versichern. Bei
Bedarf
des Mieters, kann auch AUDIO TEAM ein
Versicherungsangebot
erstellen lassen und bei Zuschlag
abschließen.
Die Kosten für diese Versicherung sind dann
zuzüglich
dem Mietpreis.
Die
Kaution wird für Schäden bzw. Verlust verrechnet.
05. Nichtdurchführung
05.1.
Kommt ein Vertrag aus dem Grund, den AUDIO TEAM
nicht
zu vertreten hat, nicht zur Durchführung, so ist der
Mieter/Käufer
selbst dann zur Zahlung der vereinbarten
Vergütung
verpflichtet, wenn er die Nichtdurchführung des
Vertrages
nicht verschuldet hat.
05.2.
AUDIO TEAM muss sich auf die fällige Miete anrechnen
lassen,
was sie durch die Nichtdurchführung erspart oder
anderweitig
verdient hat.
06. Rückgabe
06.1.
Bei verspäteter Rückgabe ist der Mieter verpflichtet, für
jeden
angefangenen Tag, um den der Rückgabetermin
überschritten
wird, eine Pauschale der Tagesmiete zu entrichten, gemäß der jeweils
gültigen Preislisten von AUDIO TEAM. Geltendmachung
eines
weiteren Folgeschadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen.
07.
Lieferung
07.1.
Die Anlieferung und Abholung der gemieteten
Geräte/Systeme
durch AUDIO TEAM sind im Vertrag gesondert
zu
vereinbaren und erfolgt nur nach schriftlicher Unterzeichnung
des
Vertrages als Auftrag und dessen Annahme durch AUDIO
TEAM.
08.
Veranstaltungen
08.1.
Diese AGB gelten entsprechend auch, wenn AUDIO TEAM
die
technische Durchführung für eine Veranstaltung übernimmt. Für
die Haftung ist jedoch folgende Modifizierung maßgeblich:
08.02.
AUDIO TEAM haftet nur für vorsätzliches und grob
fahrlässiges
Verschulden und der Höhe nach beschränkt auf
die
jeweils vereinbarte Tagesvergütung für jeden Ausfalltag
im
Rahmen der vereinbarten Mietdauer. Sollte eine
Veranstaltung
trotz eines grob fahrlässigen Verschuldens
von
AUDIO TEAM gleichwohl durchgeführt werden oder
durchführbar
sein, entfällt jegliche Haftung von AUDIO TEAM.
08.03.
Bei der Durchführung von Veranstaltungen durch AUDIO
TEAM werden die vereinbarte Miete zuzüglich des Entgeldes
für
das durch AUDIO TEAM eingesetzte Personal sowie die
Transportkosten
fällig.
08.04.
Wenn bei der Veranstaltungsdurchführung einschließlich
Aufbau-
und Abbau, von AUDIO TEAM Leistungen oder Lieferungen
erbracht werden müssen, die in diesem Vertrag
nicht
als Leistungsumfang definiert sind, die aber z.B. wegen
der
Sicherheit oder aus rechtlichen Gründen notwendig sind,
aber
auf Grund von Nichtwissen bei Vertragsabschluss/Auftrag
AUDIO
TEAM unbekannt waren, gehen zu Lasten vom
Mieter/Auftraggeber.
Es sei denn der Mieter/Auftraggeber
erbringt
nach geltendem Recht diese Leistungen selber.
Dadurch
resultierende Folgeschäden, gehen nicht zu Lasten
von
AUDIO TEAM.
08.05.
Wenn vom Mieter/Auftraggeber, Vertragsbestandteile
nicht
eingehalten werden, wie z.B. bestellte Hilfskräfte,
Cateringversorgung,
Hotelzimmer oder Einhaltung der
Zahlungsbedingungen,
gehen die Kosten zu Lasten des
Mieters/Auftraggebers.
Daraus resultierende Folgeschäden
gehen
nicht zu Lasten von AUDIO TEAM.
08.06.
Der Mieter/Auftraggeber haftet bei Veranstaltungen auch für
Schäden und Verlust am Mietmaterial und Personen von AUDIO TEAM, wie z.B.
Höhere Gewalt, Unwetter, Brand, Wasserschäden,
Diebstahl und mutwillige Zerstörung durch
Dritte
(wie z.B. Zuschauer, Besucher, andere Beteiligte usw.)
oder auch bei Nichtbeachtung der
gesetzlichen Bestimmungen für eine Veranstaltungsdurchführung
oder auch bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vom
Veranstalter (Mieter/Auftraggeber) entstehender, sowie daraus
resultierender Folgeschäden.
09.
Zahlungsbedingungen
09.1.
Bei Mietgeschäften wird der Mietpreis + Kaution
bei
Abholung fällig, es sei denn, es wurde etwas anderes
vertraglich
vereinbart.
09.2.
Bei Veranstaltungen werden Vorkasse zum definierten
Zeitpunkt,
sowie Restzahlung oder der Gesamtbetrag am
Veranstaltungsort,
nach Aufbauende in der vereinbarten Form,
fällig.
Es sei denn, es wird vertraglich etwas anderes geregelt.
09.3.
Bei Kauf wird bei Abholung/Lieferung der Kaufpreis fällig.
Es
bleibt Eigentum von AUDIO TEAM bis zur vollständigen
Bezahlung.
Es sei denn, es wird vertraglich etwas anderes
vereinbart.
10. Kaution
10.1.
Die Kaution wird in Bar und mit Vorlage von Pass bzw.
Personalausweis
vom Abholer. bei Abholung hinterlegt.
10.2.
Die Höhe der Kaution ist vom Mietumfang abhängig.
11. Zahlungsverzug
11.1.
Der Mieter/Auftraggeber/Käufer kommt, ohne dass es
einer
weiteren Fristsetzung bedarf, spätestens dann in
Zahlungsverzug,
wenn nicht innerhalb von 14 Tagen nach
Erstellung
einer Rechnung, Zahlungseingang zu verzeichnen ist.
Bei
Verzug werden Zinsen nach festgesetzten Zinsen des BGB über den EZB-Zinssatz fällig.
12. Verbindlichkeit des Vertrages
12.1.
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit
einzelner
Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.
13. Gerichtsstand - Erfüllungsort
13.1.
Gerichtstand für Streitigkeiten ist der Firmensitz Berlin,
nach
deutschem Recht.
Berlin,
19.09.2005
11.1
(Zinssatz) geändert am 17.11.2006
2021
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